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   LSG Hessen, 14.03.2006 - L 7 SO 4/06 ER   

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https://dejure.org/2006,11607
LSG Hessen, 14.03.2006 - L 7 SO 4/06 ER (https://dejure.org/2006,11607)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.03.2006 - L 7 SO 4/06 ER (https://dejure.org/2006,11607)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. März 2006 - L 7 SO 4/06 ER (https://dejure.org/2006,11607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 1 S 1 SGB 12, § 29 Abs 1 S 1 SGB 12, § 2 Nr 10 BetrKV
    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Unterkunftskosten - Gartenpflege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für Gartenpflege sowie für eine Küchenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII); Kosten der Gartenpflege als Nebenkosten der Unterkunft auf Grund der mietvertraglichen Verpflichtung; Fehlen eines Anordnungsgrundes für Leistungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Kosten für Gartenpflege gehören zu den Unterkunftskosten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Kosten für Gartenpflege gehören zu den Unterkunftskosten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2006 - L 7 SO 4/06
    Dabei sind insbesondere die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Dabei sind, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2006 - L 7 SO 4/06
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86 b, Rdnrn. 27 und 29 m. w. N.).

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit, info also 2005, 3, 8).

  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03

    Umlagefähigkeit der Kosten der Gartenpflege

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2006 - L 7 SO 4/06
    Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung vor allem auch die Kosten der Gartenpflege, und zwar unabhängig davon, ob der Mieter die Gartenfläche nutzt oder nutzen kann (s. BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 135/03 - WuM 2004, 399, 400).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 8 AS 427/05

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Träger der

    Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2006 - L 7 SO 4/06
    Zu diesen Kosten gehören nicht nur die Hauptkosten, nämlich die (Kalt-)Miete, sondern auch die Nebenkosten, vor allem diejenigen Betriebskosten, die nach dem Mietrecht, der Betriebskostenverordnung 2004 vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER).
  • LSG Bayern, 20.01.2009 - L 8 B 1090/08

    Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Eilentscheidung, im Beschwerdeverfahren also der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung, jedenfalls soweit es um den Anordnungsgrund geht (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 14.03.2006, L 7 SO 4/06 ER Juris Rn.18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2007, L 28 B 1637/07 AS ER, Juris Rn.3; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage 2305, § 86b Rn.42; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage 2008, Rn.327).
  • LSG Bayern, 16.07.2008 - L 8 B 356/08

    Folgen einer unselbstständigen Anschlussberufung nach der Zivilprozessreform von

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde (dazu LSG Hessen, Beschluss vom 14.03.2006, Az.: L 7 SO 4/06 ER, juris Rdnr. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2007, Az.: L 28 B 1637/07 AS ER, juris Rdnr. 3; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 86b Rdnr. 42) besteht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anordnungsanspruch.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2012 - L 11 AS 905/11

    Prozesskostenhilfe, Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage,

    Andererseits vertreten jedoch z.B. das LSG Bayern (Urteil vom 10. Juni 2010 - L 7 AS 612/09, NZS 2011, 236), das LSG Hessen (Beschluss vom 14. März 2006 - L 7 SO 4/06 ER) und das SG Freiburg (Urteil vom 15. April 2011 - S 6 AS 3782/09) die gegenteilige Auffassung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2013 - L 11 AS 133/13
    Andererseits vertreten jedoch z.B. das LSG Bayern (Urteil vom 10. Juni 2010 - L 7 AS 612/09, NZS 2011, 236), das LSG Hessen (Beschluss vom 14. März 2006 - L 7 SO 4/06 ER) und das SG Freiburg (Urteil vom 15. April 2011 - S 6 AS 3782/09) die gegenteilige Auffassung.
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